khk-soft Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Liefer- und Zahlungsbedingungen für Hard- und Standard-Software-Gesamtlieferungen


1. Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen - insbesondere widersprechenden Geschäftsbedingungen - ist eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Egle Computer & Software ( nachfolgend khk-soft ) erforderlich. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen von khk-soft bedürfen der schriftlichen (Auftrags-) Bestätigung durch khk-soft. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der khk-soft mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitungsanlagen.

2. Preise

Die Preise sind Marktpreise entsprechend VO PR 30/53. Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ab Lager khk-soft. Hinzu kommt die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer sowie ggf Versandkosten. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug zu leisten. khk-soft ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr bei Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Bei Aufträgen über die Lieferung von Systemen mit einem Auftragswert von mehr als DM 100.000,00 (ohne Mehrwertsteuer) sind 50% des Kaufpreises bei Auftragsbestätigung, 40% bei Lieferung und der Rest nach Aufstellung und Mitteilung der Betriebsbereitschaft fällig. Wird die Aufstellung der Systeme zum vorhergesehenen Liefertermin aus Gründen, die khk-soft nicht zu vertreten hat, um mehr als einen Monat verzögert, ist der ( Rest-) Kaufpreis einen Monat nach erklärter Lieferbereitschaft fällig.

3. Liefertermine

Liefertermine und Fristen sind verbindlich, wenn Sie vom Käufer und von khk-soft im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind; ansonsten sind alle Liefertermine oder Fristen unverbindlich. Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Hindernisse zurückzuführen, die außerhalb des Einflusses von khk-soft liegen, so verlängert sich die Frist entsprechend. khk-soft ist zur Lieferung von Systemen nur verpflichtet, nachdem eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Käufer und khk-soft (Abteilung System-Betreuung) über die Aufstellungsbedingungen am Aufstellungsort getroffen ist. Der Käufer hat im Falle des Lieferverzuges das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer khk-soft gesetzten Nachfrist von dem betreffenden Liefervertrag kostenfrei zurückzutreten. Etwaige Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung oder Leistung beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendete Woche auf 1/2 v. H. , maximal jedoch auf 5% des betreffenden Auftragswertes. Eine weitere Haftung übernimmt khk-soft bei Lieferverzögerung nicht. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. khk-soft ist berechtigt, die zu erbringende Leistung in Teillieferungen auszuführen. Die Zahlungsfristen in Ziffer 2 gelten entsprechend. Der Käufer kann einen Auftrag nur nach vorheriger Zustimmung von khk-soft stornieren. In diesen Fällen ist der Käufer auf Verlangen von khk-soft verpflichtet, mindestens 5% des sich aus der khk-soft-DM-Preisliste ergebenden Grundpreises für das betreffende Produkt zum Ausgleich der khk-soft entstandenen Kosten zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Das Recht des Käufers, den Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens oder Nichteintritt eines Schadens zuführen, bleibt unberührt.

4. Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch khk-soft auf den Käufer über.

5. Eigentumsvorbehalt

khk-soft behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger (Saldo-) Forderungen vor. Der Käufer kann an den gelieferten Produkten durch Einbau in andere Geräte kein Eigentum erwerben. Jede Verarbeitung der von khk-soft gelieferten Produkte erfolgt für khk-soft. Bei Einbau in fremde Produkte durch den Käufer wird khk-soft Miteigentümer der neuentstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes ihrer Produkte zu den mit verwendeten fremden Waren. Die so entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltswaren von khk-soft. Der Käufer ist, sofern er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber khk-soft nachkommt, zur Weiterveräußerung der gelieferten Produkte oder der aus der Verbindung entstehenden Produkte im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes nur unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind zulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von khk-soft hinweisen und khk-soft unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer tritt an khk-soft schon jetzt sicherungshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung/Weitervermietung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung/Weitervermietung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der gelieferten Produkte ab. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. khk-soft kann den Abnehmern des Käufers die Abtretung jederzeit anzeigen. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht ordnungsgemäß nach, ist khk-soft jederzeit berechtigt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen; hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. khk-soft wird die Sicherheiten auf Wunsch des Käufers insoweit freigeben können, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

6. Aufstellung und Betriebsbereitschaften

Die Abnahme der Produkte erfolgt mit der erfolgreichen Durchführung der Funktionsprüfung. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn zu diesem Zweck von khk-soft entwickelte Diagnostik- und Testprogramme bzw. -verfahren keinen Fehler an den Produkten feststellen. Soweit khk-soft die Produkte vereinbarungsgemäß installiert, wird die Funktionsprüfung nach Anlieferung und Installation der Produkte am Aufstellungsort von khk-soft durchgeführt. Der Käufer ist berechtigt, an der Funktionsprüfung teilzunehmen. Nach erfolgter Funktionsprüfung teilt khk-soft dem Käufer die Betriebsbereitschaft der Produkte mit. Bei allen anderen Produkten führt khk-soft die Funktionsprüfung im Rahmen der Endkontrolle im jeweiligen khk-soft-Herstellerwerk durch; hier gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der Käufer nicht innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung der Produkte schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels der Abnahme ausdrücklich widerspricht.

7. Gewährleistung

khk-soft gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Computer-Systeme im kaufmännischen Geschäftsverkehr 6 Monate. Der Käufer wird die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung, bei Anlagen nach Mitteilung der Betriebsbereitschaft, untersuchen. Zeigt sich hierbei ein Mangel, wird er diesen khk-soft unverzüglich anzeigen und nach Wahl von khk-soft die Ware zur Fehlerbeseitigung am Aufstellungsort bereithalten oder an khk-soft zurücksenden. Die Gewährleistungsfrist beginnt grundsätzlich mit der Ablieferung der Ware beim Käufer. Bei Produkten, die von khk-soft installiert werden, gilt: Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der betriebsbereiten Produkte; wird die Übergabe aus Gründen, die khk-soft nicht zu vertreten hat, um mehr als einen Monat verzögert, beginnt die Gewährleistung einen Monat nach Auslieferung der Produkte. khk-soft verpflichtet sich in diesem Fall, mangelhafte Produkte nach eigener Wahl nachzubessern oder durch mangelfreie Produkte zu ersetzen. Sämtliche Reparaturkosten - einschließlich der notwendigen Ersatzteile, Fahrt- und Transportkosten und Spesen - werden im Falle der Gewährleistung von khk-soft getragen. Der Käufer gewährt khk-soft zur etwaigen Mängelbeseitigung die nach billigem Ermessen von khk-soft erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Käufer diese, ist khk-soft von der Gewährleistung befreit. Bei Fehlschlagen der Reparatur oder Ersatzlieferung bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen oder wenn zwischen khk-soft und dem Käufer über die Herabsetzung keine Einigung zustandekommt, von dem betreffenden Lieferauftrag kostenfrei zurücktreten. Jegliche Gewährleitung ist ausgeschlossen, soweit der Käufer oder ein Dritter Veränderungen irgend welcher Art oder Reparaturen an der Ware vornimmt oder die Ware unsachgemäß behandelt. Soweit dem Käufer Programme, Software, Interface etc. als Fremdprodukte lediglich gegen Erstattung der Verteilungskosten (Duplizierungskosten, Porto etc.) zur Verfügung gestellt werden, übernimmt khk-soft hierfür keine Gewährleistung oder Haftung (speziell Hersteller-Software).

8. Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche gegen khk-soft sowie ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus Beratung, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung oder Produzentenhaftung), insbesondere auch für indirekte und Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. khk-soft haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass khk-soft deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Käufer sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Soweit Schadensersatzansprüche gegen khk-soft, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab Ablieferung der Produkte, bei Systemen ab Mitteilung der Betriebsbereitschaft.

9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

khk-soft wird den Käufer bei der Verletzung von deutschen gewerblichen Schutzrechten (einschließlich Urheberrechten) wegen des Gebrauchs eines Hersteller- oder khk-soft-Produktes von (Schadensersatz-) Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers freistellen. khk-soft wird dem Käufer darüber hinaus grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch des Produktes verschaffen. Falls das zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich sein sollte, wird khk-soft nach eigener Wahl das Produkt entweder derart ändern oder ersetzen, daß das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den an khk-soft entrichteten Kaufpreis abzüglich eines das Alter des Produktes berücksichtigenden Betrages erstatten. Die vorgenannten Verpflichtungen von khk-soft bestehen nur, falls der Käufer khk-soft unverzüglich über gegen ihn gerichtete Ansprüche unterrichtet, khk-soft alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben und die Schutzrechtsverletzungen nicht dadurch verursacht werden, dass ein von khk-soft geliefertes Produkt geändert, in einer nicht in khk-soft-Publikationen beschriebenen Weise verwendet oder mit nicht von khk-soft gelieferten Produkten eingesetzt wird. Diese Regelung enthält, vorbehaltlich von Ziffer 8, sämtliche Verpflichtungen von khk-soft bei Ansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten.

10. Software

An khk-soft- Software, Fremdsoftware (Software, die von einem khk-soft unabhängigen Software- Lieferanten entwickelt wurde) und den jeweils dazugehörigen Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen wird dem Käufer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum internen Gebrauch mit den Produkten, für die die Software geliefert wird, eingeräumt (alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien und der nachträglichen Ergänzungen bleiben bei khk-soft bzw. beim Software-Lieferanten). Der Käufer hat sicherzustellen, dass diese Software und Dokumentationen ohne khk-soft's vorherige schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden; Absatz 1 gilt entsprechend. Die Überlassung von Quellenprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Käufer auch auf den Kopien anzubringen. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt das Nutzungsrecht jeweils mit Auftragsbestätigung und Lieferung der Software, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen als erteilt.

11. Ausfuhrbestimmungen

Der Käufer wird für den Fall des Exports der Produkte die deutschen und amerikanischen Ausfuhrbestimmungen beachten und seinen Kunden darauf hinweisen, dass im Falle des Exports deutsche und amerikanische Ausfuhrbestimmungen gelten.

12. Zollabwicklung

Werden Lieferungen auf Wunsch des Käufers unverzollt ausgeführt, haftet er khk-soft gegenüber für etwaige Nachforderungen der Zollverwaltung.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Käufer kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von khk-soft übertragen. Gegen Ansprüche von khk-soft kann er nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten oder rechtskräftig ist. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig. Erfüllungsort ist Wolfratshausen, Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Wolfratshausen, sofern der Käufer Vollkaufmann ist. khk-soft ist daneben berechtigt, Ansprüche bei dem für den (Wohn-) Sitz oder Aufenthaltsort des Käufers zuständigen Gericht geltend zumachen.

14. Sonstiges

khk-soft kann nach ihrem Ermessen Gewährleistungsansprüche und sonstige Rechte und Pflichten an die Hardware-Hersteller bzw. Software-Lizenzgeber abtreten.

 

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