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khk-soft Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) |
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Liefer- und Zahlungsbedingungen für Hard-
und Standard-Software-Gesamtlieferungen 1. Allgemeines Allen Lieferungen und
Leistungen liegen diese Allgemeinen Liefer- und
Zahlungsbedingungen zugrunde. Bei abweichenden oder
ergänzenden Vereinbarungen - insbesondere
widersprechenden Geschäftsbedingungen - ist eine
ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Egle Computer
& Software ( nachfolgend khk-soft ) erforderlich. Alle
Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere
Zusicherungen von khk-soft bedürfen der schriftlichen
(Auftrags-) Bestätigung durch khk-soft. Auf diese Form
kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet
werden. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der
khk-soft mit Hilfe automatisierter
Datenverarbeitungsanlagen. 2. Preise Die Preise sind
Marktpreise entsprechend VO PR 30/53. Die Lieferungen
und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen
der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die darin
genannten Preise sind verbindlich. Soweit im Einzelfall
nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die
Preise innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ab Lager
khk-soft. Hinzu kommt die zum Zeitpunkt der
Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer sowie ggf
Versandkosten. Soweit nichts Abweichendes vereinbart
wird, sind Zahlungen ab Rechnungsdatum innerhalb von 10
Tagen ohne jeden Abzug zu leisten. khk-soft ist
berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr bei
Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe
von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen. Bei Aufträgen über die
Lieferung von Systemen mit einem Auftragswert von mehr
als DM 100.000,00 (ohne Mehrwertsteuer) sind 50% des
Kaufpreises bei Auftragsbestätigung, 40% bei Lieferung
und der Rest nach Aufstellung und Mitteilung der
Betriebsbereitschaft fällig. Wird die Aufstellung der
Systeme zum vorhergesehenen Liefertermin aus Gründen,
die khk-soft nicht zu vertreten hat, um mehr als einen
Monat verzögert, ist der ( Rest-) Kaufpreis einen Monat
nach erklärter Lieferbereitschaft fällig. 3. Liefertermine Liefertermine und
Fristen sind verbindlich, wenn Sie vom Käufer und von
khk-soft im Einzelfall schriftlich als verbindlich
bezeichnet worden sind; ansonsten sind alle
Liefertermine oder Fristen unverbindlich. Ist die
Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene
Hindernisse zurückzuführen, die außerhalb des Einflusses
von khk-soft liegen, so verlängert sich die Frist
entsprechend. khk-soft ist zur Lieferung von Systemen
nur verpflichtet, nachdem eine verbindliche Vereinbarung
zwischen dem Käufer und khk-soft (Abteilung
System-Betreuung) über die Aufstellungsbedingungen am
Aufstellungsort getroffen ist. Der Käufer hat im Falle
des Lieferverzuges das Recht, nach fruchtlosem Ablauf
einer khk-soft gesetzten Nachfrist von dem betreffenden
Liefervertrag kostenfrei zurückzutreten. Etwaige
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter
Lieferung oder Leistung beschränken sich für die Zeit
des Verzuges je vollendete Woche auf 1/2 v. H. , maximal
jedoch auf 5% des betreffenden Auftragswertes. Eine
weitere Haftung übernimmt khk-soft bei Lieferverzögerung
nicht. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes
oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
khk-soft ist berechtigt, die zu erbringende Leistung in
Teillieferungen auszuführen. Die Zahlungsfristen in
Ziffer 2 gelten entsprechend. Der Käufer kann einen
Auftrag nur nach vorheriger Zustimmung von khk-soft
stornieren. In diesen Fällen ist der Käufer auf
Verlangen von khk-soft verpflichtet, mindestens 5% des
sich aus der khk-soft-DM-Preisliste ergebenden
Grundpreises für das betreffende Produkt zum Ausgleich
der khk-soft entstandenen Kosten zu zahlen. Die
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens
bleibt vorbehalten. Das Recht des Käufers, den Nachweis
eines wesentlich geringeren Schadens oder Nichteintritt
eines Schadens zuführen, bleibt unberührt. 4. Gefahrübergang Die Gefahr geht mit
Absendung der Ware durch khk-soft auf den Käufer über.
5.
Eigentumsvorbehalt khk-soft behält sich
das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur
vollständigen Tilgung des Kaufpreises und bis zur
Erfüllung aller, auch künftiger (Saldo-) Forderungen
vor. Der Käufer kann an den gelieferten Produkten durch
Einbau in andere Geräte kein Eigentum erwerben. Jede
Verarbeitung der von khk-soft gelieferten Produkte
erfolgt für khk-soft. Bei Einbau in fremde Produkte
durch den Käufer wird khk-soft Miteigentümer der
neuentstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes ihrer
Produkte zu den mit verwendeten fremden Waren. Die so
entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltswaren von
khk-soft. Der Käufer ist, sofern er seinen
Zahlungsverpflichtungen gegenüber khk-soft nachkommt,
zur Weiterveräußerung der gelieferten Produkte oder der
aus der Verbindung entstehenden Produkte im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes nur unter
Eigentumsvorbehalt berechtigt. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind zulässig. Bei Zugriffen
Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das
Eigentum von khk-soft hinweisen und khk-soft
unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer tritt an
khk-soft schon jetzt sicherungshalber alle ihm aus der
Weiterveräußerung/Weitervermietung und der
Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang
mit der Weiterveräußerung/Weitervermietung zustehenden
Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der
gelieferten Produkte ab. Der Käufer ist widerruflich
ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen
Forderungen einzuziehen. khk-soft kann den Abnehmern des
Käufers die Abtretung jederzeit anzeigen. Kommt der
Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht ordnungsgemäß
nach, ist khk-soft jederzeit berechtigt, die
Vorbehaltsware an sich zu nehmen; hierin liegt kein
Rücktritt vom Vertrag. khk-soft wird die Sicherheiten
auf Wunsch des Käufers insoweit freigeben können, als
ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20%
übersteigt. 6. Aufstellung und
Betriebsbereitschaften Die Abnahme der
Produkte erfolgt mit der erfolgreichen Durchführung der
Funktionsprüfung. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich
durchgeführt, wenn zu diesem Zweck von khk-soft
entwickelte Diagnostik- und Testprogramme bzw.
-verfahren keinen Fehler an den Produkten feststellen.
Soweit khk-soft die Produkte vereinbarungsgemäß
installiert, wird die Funktionsprüfung nach Anlieferung
und Installation der Produkte am Aufstellungsort von
khk-soft durchgeführt. Der Käufer ist berechtigt, an der
Funktionsprüfung teilzunehmen. Nach erfolgter
Funktionsprüfung teilt khk-soft dem Käufer die
Betriebsbereitschaft der Produkte mit. Bei allen anderen
Produkten führt khk-soft die Funktionsprüfung im Rahmen
der Endkontrolle im jeweiligen khk-soft-Herstellerwerk
durch; hier gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der
Käufer nicht innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung der
Produkte schriftlich unter genauer Bezeichnung des
Mangels der Abnahme ausdrücklich widerspricht. 7. Gewährleistung khk-soft
gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des
Gefahrüberganges frei von Material- und
Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich
zugesicherten Eigenschaften hat. Die
Gewährleistungsfrist beträgt für Computer-Systeme im
kaufmännischen Geschäftsverkehr 6 Monate. Der Käufer
wird die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung,
bei Anlagen nach Mitteilung der Betriebsbereitschaft,
untersuchen. Zeigt sich hierbei ein Mangel, wird er
diesen khk-soft unverzüglich anzeigen und nach Wahl von
khk-soft die Ware zur Fehlerbeseitigung am
Aufstellungsort bereithalten oder an khk-soft
zurücksenden. Die Gewährleistungsfrist beginnt
grundsätzlich mit der Ablieferung der Ware beim Käufer.
Bei Produkten, die von khk-soft installiert werden,
gilt: Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe
der betriebsbereiten Produkte; wird die Übergabe aus
Gründen, die khk-soft nicht zu vertreten hat, um mehr
als einen Monat verzögert, beginnt die Gewährleistung
einen Monat nach Auslieferung der Produkte. khk-soft
verpflichtet sich in diesem Fall, mangelhafte Produkte
nach eigener Wahl nachzubessern oder durch mangelfreie
Produkte zu ersetzen. Sämtliche Reparaturkosten -
einschließlich der notwendigen Ersatzteile, Fahrt- und
Transportkosten und Spesen - werden im Falle der
Gewährleistung von khk-soft getragen. Der Käufer gewährt
khk-soft zur etwaigen Mängelbeseitigung die nach
billigem Ermessen von khk-soft erforderliche Zeit und
Gelegenheit. Verweigert der Käufer diese, ist khk-soft
von der Gewährleistung befreit. Bei Fehlschlagen der
Reparatur oder Ersatzlieferung bleibt dem Käufer das
Recht vorbehalten, Herabsetzung des Kaufpreises zu
verlangen oder wenn zwischen khk-soft und dem Käufer
über die Herabsetzung keine Einigung zustandekommt, von
dem betreffenden Lieferauftrag kostenfrei zurücktreten.
Jegliche Gewährleitung ist ausgeschlossen, soweit der
Käufer oder ein Dritter Veränderungen irgend welcher Art
oder Reparaturen an der Ware vornimmt oder die Ware
unsachgemäß behandelt. Soweit dem Käufer Programme,
Software, Interface etc. als Fremdprodukte lediglich
gegen Erstattung der Verteilungskosten
(Duplizierungskosten, Porto etc.) zur Verfügung gestellt
werden, übernimmt khk-soft hierfür keine Gewährleistung
oder Haftung (speziell Hersteller-Software). 8.
Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gegen khk-soft sowie ihre
Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gleich aus
welchem Rechtsgrund (z. B. aus Beratung, positiver
Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung oder
Produzentenhaftung), insbesondere auch für indirekte und
Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht,
soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften zwingend gehaftet wird. khk-soft haftet
nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn,
dass khk-soft deren Vernichtung grob fahrlässig oder
vorsätzlich verursacht und der Käufer sichergestellt
hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in
maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit
vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Soweit
Schadensersatzansprüche gegen khk-soft, ihre Erfüllungs-
oder Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese
binnen eines Jahres ab Ablieferung der Produkte, bei
Systemen ab Mitteilung der Betriebsbereitschaft. 9. Gewerbliche
Schutzrechte und Urheberrechte khk-soft wird den
Käufer bei der Verletzung von deutschen gewerblichen
Schutzrechten (einschließlich Urheberrechten) wegen des
Gebrauchs eines Hersteller- oder khk-soft-Produktes von
(Schadensersatz-) Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers
freistellen. khk-soft wird dem Käufer darüber hinaus
grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch des
Produktes verschaffen. Falls das zu wirtschaftlich
angemessenen Bedingungen nicht möglich sein sollte, wird
khk-soft nach eigener Wahl das Produkt entweder derart
ändern oder ersetzen, daß das Schutzrecht nicht verletzt
wird oder das Produkt zurücknehmen und den an khk-soft
entrichteten Kaufpreis abzüglich eines das Alter des
Produktes berücksichtigenden Betrages erstatten. Die
vorgenannten Verpflichtungen von khk-soft bestehen nur,
falls der Käufer khk-soft unverzüglich über gegen ihn
gerichtete Ansprüche unterrichtet, khk-soft alle
Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher
Regelungen vorbehalten bleiben und die
Schutzrechtsverletzungen nicht dadurch verursacht
werden, dass ein von khk-soft geliefertes Produkt
geändert, in einer nicht in khk-soft-Publikationen
beschriebenen Weise verwendet oder mit nicht von
khk-soft gelieferten Produkten eingesetzt wird. Diese
Regelung enthält, vorbehaltlich von Ziffer 8, sämtliche
Verpflichtungen von khk-soft bei Ansprüchen im
Zusammenhang mit der Verletzung von gewerblichen
Schutzrechten. 10. Software An khk-soft- Software,
Fremdsoftware (Software, die von einem khk-soft
unabhängigen Software- Lieferanten entwickelt wurde) und
den jeweils dazugehörigen Dokumentationen und
nachträglichen Ergänzungen wird dem Käufer ein nicht
ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht
zum internen Gebrauch mit den Produkten, für die die
Software geliefert wird, eingeräumt (alle sonstigen
Rechte an der Software und den Dokumentationen
einschließlich der Kopien und der nachträglichen
Ergänzungen bleiben bei khk-soft bzw. beim
Software-Lieferanten). Der Käufer hat sicherzustellen,
dass diese Software und Dokumentationen ohne khk-soft's
vorherige schriftliche Zustimmung Dritten nicht
zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für
Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche
angefertigt werden; Absatz 1 gilt entsprechend. Die
Überlassung von Quellenprogrammen bedarf einer
besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern die
Originale einen auf Urheberrechtschutz hinweisenden
Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Käufer auch auf
den Kopien anzubringen. Soweit nichts anderes vereinbart
wird, gilt das Nutzungsrecht jeweils mit
Auftragsbestätigung und Lieferung der Software,
Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen als
erteilt. 11.
Ausfuhrbestimmungen Der Käufer wird für
den Fall des Exports der Produkte die deutschen und
amerikanischen Ausfuhrbestimmungen beachten und seinen
Kunden darauf hinweisen, dass im Falle des Exports
deutsche und amerikanische Ausfuhrbestimmungen gelten.
12. Zollabwicklung Werden Lieferungen auf
Wunsch des Käufers unverzollt ausgeführt, haftet er
khk-soft gegenüber für etwaige Nachforderungen der
Zollverwaltung. 13. Erfüllungsort
und Gerichtsstand Der Käufer kann die
aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur
mit schriftlicher Zustimmung von khk-soft übertragen.
Gegen Ansprüche von khk-soft kann er nur dann aufrechnen
oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die
Gegenforderung des Käufers unbestritten oder
rechtskräftig ist. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen
bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig.
Erfüllungsort ist Wolfratshausen, Gerichtsstand für alle
vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag in
Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Wolfratshausen,
sofern der Käufer Vollkaufmann ist. khk-soft ist daneben
berechtigt, Ansprüche bei dem für den (Wohn-) Sitz oder
Aufenthaltsort des Käufers zuständigen Gericht geltend
zumachen. 14. Sonstiges khk-soft kann nach
ihrem Ermessen Gewährleistungsansprüche und sonstige
Rechte und Pflichten an die Hardware-Hersteller bzw.
Software-Lizenzgeber abtreten. |
